Wen kann man als Bürger / Bürgerin in Deutschland nicht direkt wählen?

  • Abgeordnete des EU-Parlaments
  • den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin
  • Landtagsabgeordnete
  • Bundestagsabgeordnete

Erklärung

Die Abgeordneten des EU-Parlaments, des Bundestags und der Landtage werden von den Bürgern direkt gewählt.
Der Bundespräsident / die Bundespräsidentin wird von der Bundesversammlung gewählt.