Wen kann man als Bürger / Bürgerin in Deutschland nicht direkt wählen?
- Abgeordnete des EU-Parlaments
- den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin
- Landtagsabgeordnete
- Bundestagsabgeordnete
Erklärung
Die Abgeordneten des EU-Parlaments, des Bundestags und der Landtage werden von den Bürgern direkt gewählt.
Der Bundespräsident / die Bundespräsidentin wird von der Bundesversammlung gewählt.