Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?
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die Unantastbarkeit der Menschenwürde
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das Recht auf Leben
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Religionsfreiheit
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Meinungsfreiheit
Erklärung
Im Artikel 1 des Grundgesetzes wird die Unantastbarkeit der Menschenwürde garantiert:
<blockquote><p>(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.</p>
<p>(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.</p>
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