Nach der Einbürgerung

Sie haben Ihre Einbürgerungurkunde erhlaten? Herzlichen Glückwunsch!

Häufig möchte man nach der Einbürgerung den Vor- bzw. Nachnamen entweder vollständig oder teilweise ändern. Dies könen Sie oft sogar direkt vor Ort, in dem Standesamt erledigen. Eine einfache Anpassung der Schreibweise ist binnen weniger Minuten erledigt, und Sie können weiter an die zuständige Stellen wenden (z.B. Bürgerbüro), um Ihren deutschen Pass zu beantragen. Wenn Sie zunächst nicht vor hanben, die Europäische Union zu verlassen, reicht auch ein Personalausweis. Um die gesamte Welt zu bereisen, benötigen Sie einen Reisepass.

Falls Sie eine Namensänderung vornehmen ließen, müssen Sie auch Ihren Führerschein ändern lassen, was aber gerade einmal 8,70€ kostet (Stand 2012).

Ansonsten dürften sich Ihre Bank und Ihr Arbeitgeber für die geänderte Staatsangehörigkeit und ggf. Namensänderung interessieren.

Hier eine kleine Auswahl an Stellen, die sich für die Änderung Ihres Namens und/oder Ihrer Staatsangehörigkeit interessieren dürften:

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